Was ist eine Investment-Gesellschaft?

Was ist eine Investment-Gesellschaft?


Investmentgesellschaften
sind nach deutschem Recht Kapitalanlagegesellschaften oder Holding-Gesellschaften, die mehrere Kapitalanlagegesellschaften unterhalten. Es handelt sich überwiegend um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform einer AG oder einer GmbH. Diese Gesellschaften handeln mit Anteilscheinen am eigenen Unternehmen, hierbei ist der Investmentfondsanteil wohl die bekannteste Form. Das mit dem Verkauf dieser Zertifikate eingenommene Geld wird durch die Investmentgesellschaft dann in Wertpapiere investiert. Dabei entstehen unterschiedliche Depots, die immer einer bestimmten Strategie folgen. So gibt es Länderfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds, Branchenfonds, nationale und internationale Fonds, etc..


Eine Investmentgesellschaft setzt es sich zum Ziel das zur Verfügung gestellte Kapital durch geschickte Transaktionen in den Finanzmärkten, insbesondere sind dies An- und Verkäufe durch Kursgewinne oder Dividendenmitnahmen zu mehren. Da es sich um Geldmarktgeschäfte, hier insbesondere Börsengeschäfte handelt, profitiert der Anleger von den Gewinnen und ist natürlich auch bei etwaigen Verlusten aus den Geschäften, die die Investmentgesellschaften tätigen, in gleicher Weise beteiligt.

Investmentgesellschaften benötigen bestimmte Konzessionen und werden gesetzlich durch staatliche Institutionen, wie z.B. die Bundesanstalt für Finanzaufsicht in Deutschland oder die Eidgenössische Bankenkommission in der Schweiz überwacht und kontrolliert. Investmentgesellschaften führen eine bankähnlichen Betrieb und haben daher auch ähnliche Verpflichtungen gesetzlich zu erfüllen. Die Verwaltung der Kundenkonten, der Zahlungsverkehr und auch die Haltung des Depots wird an meist eine Bank ausgelagert.

Investmentgesellschaften haben häufig Kapitalanlagegesellschaften in verschiedenen Ländern, um Risiken zu minimieren und Chancen zu optimieren. Die jewielige Buchhaltung der Fonds wird meist durch spezialisierte Serviceunternehmen im Auftrag der Investmentgesellschaft durchgeführt. Die Vermittlung der oben genannten Investmentfondsanteile erfolgt auch meist über externe Vertriebsunternehmen, die teilweise banken- und versicherungsgebunden und teilweise auch unabhängig ihrer Vermittlungstätigkeit nachgehen. Der Handel, also der An- und Verkauf an der Börse wird bei Investmentgesellschaften immer durch Beauftragung an Broker vergeben, die börsenzugelassen sind. Dies bedeutet, sie sind berechtigt, direkte Kauf- oder Verkaufsorder an den öffentlichen Börsenplätzen abzugeben.

Die Investmentgesellschaften sind verpflichtet für jeden einzelnen Fonds ein sogenanntes Sondervermögen einzurichten, dass den Wert der Papiere in jedem einzelnen Fonds entpricht. Damit kann es nicht zu Vermischungen kommen und die Wertveränderungen anderer Fonds können die Vermögensstruktur und den Wert des jeweils anderen Fonds nicht beeinflussen. Dies schützt auch die Rechte und Interessen der Anleger, die ihr Geld einer Investmentgesellschaft oder einem speziellen Fonds anvertrauen.

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